Wir widersprechen entschieden den Behauptungen, unser Mandant sei ein pädophiler Sadist, Faschist oder Antisemit. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, die Sichtweise der Anklage, ihn als Monster zu betrachten, zu verändern. Dieser vorschnelle Blick wird ihm nicht gerecht. Das Online-Verhalten unseres Mandanten ist kein Einzelfall, sondern spiegelt ein weit verbreitetes globales Problem wider.

Im Internet werden Menschen dazu verleitet, Dinge zu tun, die sie im echten Leben niemals tun würden.

Sie werden Teil des Darknets, das absichtlich verborgen bleibt und größtenteils unentdeckt ist.

Das Verhalten unseres Mandanten im Internet ist nicht auf seine Persönlichkeit zurückzuführen, sondern auf die Folgen von Handlungen, die ohne soziale Kontrolle stattfinden.

Die Vorwürfe und Taten wurzeln nicht in seiner Persönlichkeit, sondern im unsozialen, technisch bereitgestellten Raum, der von der Gesellschaft und den Eltern nicht kontrolliert oder überwacht wird. Das Internet stellt sowohl für Täter als auch für Opfer gleichermaßen eine Falle dar.

Diese Zuspitzung der Anklage, ihn der Öffentlichkeit als unheilbar krankes Monster darzustellen, ist eine Farce.

Es geht nicht um eine bestimmte Gruppe, insbesondere nicht um die Gruppe 746. Vielmehr geht es um den Rahmen, in dem sich Menschen als Gruppe zusammenfinden. Es ist ein überindividuelles Problem.

Die Verteidigung möchte die Aufmerksamkeit auf die fehlende soziale Kontrolle in einer digitalen Welt lenken, in der die Regeln verschwimmen. Diese digitale Welt schien offenbar nicht nur die Täter, sondern auch die Opfer anzuziehen. Es geht um sogenannte Selbstmordforen, um Nischen, in denen sich Opfer freiwillig aufhielten und gefunden haben, in denen sie einen Teil ihres Lebens verbrachten.

Unser Verteidigungsansatz konzentriert sich auf die Ursachen, die junge Menschen in einer völlig entgrenzten und ausschließlich digital organisierten Internet-Welt zusammenbringen, anstatt sich auf strafrechtliche Zurechnungskünste oder die Suche nach dem Schuldigen zu konzentrieren.

Wir alle sind in diesen Fragen noch auf dem Stand von „Rauchen ist gesund“ und überlassen unsere Kinder mehr oder weniger gefiltert diesen Strukturen. Sind Sie sich wirklich sicher, was Ihr Kind tut, wenn es allein im Internet und in den sozialen Medien unterwegs ist? Wissen Sie, was Ihre Kinder tun, wenn die Kinderzimmertür zu ist?

Das Framing, das in der Pressekonferenz etabliert und von der Presse übernommen wurde, ist falsch.

Das Hauptproblem ist nicht er, nicht der einzelne Mensch, auch nicht eine einzelne Gruppe, sondern die virtuelle Welt, die für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich ist.
Die Gesellschaft muss sich der Gefahren bewusst sein, die mit dem Fehlen sozialer Strukturen im Internet verbunden sind.

Wenn junge Menschen so stark abgleiten, ist es sinnvoll, die Umstände zu untersuchen, die dazu beitragen. Das Internet dient als dunkler Raum hinter der Tür des Kinderzimmers.

Die Empörung, die medial ausgelöst wird, entspringt der Abscheu vor dem Verborgenen, dem Geheimen und dem Ungeheuerlichen. Doch hier handelt es sich nicht um ein etabliertes Monster, sondern um die Empfindungen einer Kinderseele. Es könnte sich lediglich um ein außergewöhnliches Phänomen und nicht um eine fundamentale Entgleisung eines Monsters handeln. Vielleicht ist es ein entgleister Moment, der sich wieder verflüchtigt und wie vieles andere im Laufe des Erwachsenwerdens vorbeigeht.

Wir sind der festen Überzeugung, dass es entscheidend ist, solchen Fragen nachzugehen und der zu befürchtenden Abscheu eine Kultur der Vernunft, des Verstehens und des Lenkens entgegenzusetzen. Es geht dabei nicht darum, die Aufmerksamkeit vom Opfer weg auf den Täter zu lenken, sondern vielmehr darum, unsere Aufmerksamkeit auf ein umfassenderes Phänomen zu richten. Wir sind uns sicher, dass es hinter verschlossenen Kinderzimmertüren auch andernorts furchtbare Darkrooms gibt.

Wir könnten diesem Phänomen begegnen, wenn wir es verstehen. Wir erreichen dies jedoch nicht, indem wir einen Menschen entmenschlichen, indem wir ihm seinen sozialen Namen nehmen und ihm ein Etikett anhängen, das er sich nur für die geheimen und ungeheuerlichen Aspekte seines Lebens ausgesucht hat.

Die Verteidigung argumentiert also für das Interesse am Phänomen und gegen eine Abneigung gegen einen Menschen, der niemandem hilft und das verdeckt, was uns wirklich beunruhigen sollte.

Eine Anklage und eine Öffentlichkeit, die sich auf den Angeklagten stürzt und das Strafrecht für dieses Phänomen neu erfinden will, bringt uns dem Problem nicht näher.

Wir bitten die Medien, ihr Augenmerk nicht auf die Person unseres Mandanten zu richten, sondern auf die Umstände, die diese jungen Menschen an diesen schrecklichen Ort geführt haben – sowohl Täter als auch Opfer.

Während Sie sich an der Schrecklichkeit der Handlungen und des Angeklagten ergötzen, sollten Sie nicht vergessen, dass auch die Opfer durch die Mechanismen einer digitalen Welt zu ungeheuerlichen Handlungen verführt wurden. Bitte interessieren Sie sich daher auch für die Rahmenbedingungen und Mechanismen, die junge Menschen zu den in der Anklage beschriebenen Handlungen bringen können.

Die Verteidigung konzentriert sich darauf, die potenziellen Gefahren einer grenzenlosen digitalen Erlebniswelt aufzuzeigen, die in diesem Verfahren belegt werden. Nur so können wir die Bedeutung der Schwere einer Tat für die Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten angemessen berücksichtigen. Unser Mandant ist weder ein Monster noch unheilbar böse oder krank. Wir bitten Sie daher, auch ihm gegenüber Empathie zu zeigen.

Der britische Astrophysiker Steven Hawking hat einmal gesagt, dass das Überleben der Menschheit davon abhängen wird, ob die Menschheit es schaffen wird, die Empathie zu retten.

 

Rechtsanwältin Dr. C.C. Yüksel
Rechtsanwältin Christiane Berger
Rechtsanwalt Siyamak Faghihi