Am 01.07.2005 ist das neue Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet in Kraft getreten. Damit hat sich vieles im Ausländerrecht geändert, z.B. die Aufenthaltstitel, die Voraussetzungen für Ausweisungen und Abschiebungen usw.

Als Anwältin für Ausländerrecht helfe ich Ihnen bei der Erlangung von Visa und Aufenthaltstiteln. Bei Ausweisungen und Abschiebungen lege ich die notwendigen Rechtsmittel, auch Eilanträge an das Verwaltungsgericht, bis zum Bundesverfassungsgericht und dem Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Wird Ihnen vorgeworfen, eine Scheinehe zu führen, übernehme ich neben diesem Mandat auch Ihre strafrechtliche Verteidigung.

Ich helfe Ihnen bei Einbürgerungen, dem Erwerb und im Falle des drohenden Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit weiter.