Der Goldraub im staatlichen Krematorium in Öjendorf hat Hamburg geschockt
09/04/2010 – Hamburger Morgenpost / Neun Heizer haben sich offenbar über Jahre am Zahngold und am Schmuck von Verstorbenen vergangen (MOPO berichtete). Der Fall wirft die Frage auf, wem eigentlich das Gold der Toten gehört.
Nach dem Rechtsverständnis der Friedhofschefs geht das Edelmetall, das bei der Einäscherung übrig bleibt, in den Besitz der Verwaltung über. Die Ausnahme ist: Die Angehörigen verlangen vor der Kremation die Herausgabe. Und darauf müssen sie auch ganz von selbst kommen. Gefragt, ob sie das Gold wollen, werden sie nämlich nicht.
Dieses Verfahren hält Professor Bernd-Rüdiger Sonnen, Rechtsexperte von der Uni Hamburg, für völlig unhaltbar. Das Zahngold ist nach seiner Auffassung Eigentum der Erben, und zwar ganz unabhängig davon, ob diese ausdrücklich Anspruch darauf erheben oder nicht. Die Hamburger Fachanwältin für Strafrecht, Dr. Christiane Yüksel, teilt Sonnens Auffassung und ist außerdem der Meinung, dass es sich um Störung der Totenruhe handelt, in der Asche nach Gold zu suchen – und zwar ganz gleich, ob es im Auftrag der Geschäftsführung oder zum eigenen Vorteil geschieht.
Haben sich die „Hamburger Friedhöfe“ am Gold von Toten bereichert? Es sieht danach aus: Zwar argumentiert die Friedhofsleitung, die Erlöse seien an die Kinderkrebshilfe gespendet worden – bis heute insgesamt 64000 Euro. Aber das gilt nur für die Zeit seit 2006. Davor strichen die „Hamburger Friedhöfe“ das Geld ein, verwendeten es dazu, Grünanlagen zu verschönern, Sitzbänke und eine Vogelvoliere anzuschaffen.
War das Diebstahl? Hat sich die Geschäftsleitung im Grunde genommen genauso verhalten wie die neun Mitarbeiter, die jetzt suspendiert wurden? „Wir werden das rechtlich prüfen“, sagt Sprecher Lutz Rehkopf. „Bisher sind wir der Überzeugung gewesen, korrekt zu handeln.“
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