12/07/2007 – Hamburger Abendblatt Ralf Nehmzow/

Dreimal musste Rechtsanwältin Christiane Yüksel (42) schon Bußgeld zahlen – weil sie beim Autofahren telefoniert hatte. Das Urteil gestern für den jüngsten Fall: 240 Euro Bußgeld, weil sie zum vierten Mal dabei überführt wurde.

„Sie sind Volljuristin und Rechtsanwältin, es ist davon auszugehen, dass Sie diesmal vorsätzlich beim Autofahren mit dem Handy telefoniert haben“, sagte der Amtsrichter. Weil sie gegen einen Bußgeldbescheid von 120 Euro im Vorfeld Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht. Ein Prozess, bei dem die „Handy-Anwältin“ und ihre Verteidigerin Christiane Berger bis zum Letzten kämpften. Und bei dem der Richter die Anwältin, die am Steuer verbotenerweise telefonierte und dabei von einer Polizeibeamtin gesehen wurde, bisweilen wie eine Straftäterin behandelte: Von der „Angeklagten“ sprach der Richter fälschlicherweise, obwohl es hier nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit ging; und von ihren drei „Vorstrafen“, obwohl sie nicht vorbestraft, sondern nur verkehrsrechtlich vorbelastet ist. „Haben Sie einen Beruf erlernt?„, fragte der Richter die Betroffene formell, wissend, dass sie Rechtsanwältin ist. Die Äußerungen des Richters, dass Anwältin Yüksel vorbestraft und eine Angeklagte sei, seien „ehrenrührig und berufsschädigend“, sagt Verteidigerin Berger. Es hätte dem Richter gut angestanden, sich für die Äußerungen zu entschuldigen, so Berger. Sie hatte beantragt, den Fall auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen – weil das Handy-Verbot am Steuer gegen Grundrechte verstoße: gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie das Gleichheitsgrundrecht – weil andere Dinge wie „Schminken oder Zigarettendrehen“ erlaubt seien beim Autofahren.

„Das, was Sie vorgetragen haben, hat mich nicht überzeugt“, so der Richter. Zuvor hatte er einen Befangenheitsantrag gegen sich wegen „offensichtlicher Unzulässigkeit“ abgelehnt. Der Richter fürsorglich zur Verurteilten: „Ich geb Ihnen mal einen Belehrungsbogen mit, damit nichts schiefgeht.“ „Wir werden rechtlich gegen das Urteil vorgehen„, kündigt Anwältin Yüksel nach dem Prozess an. Das geht nur noch mit einem Antrag auf Zulassung einer rechtlichen Beschwerde – die bei Fällen unter 250 Euro beim Oberlandesgericht nur von Erfolg gekrönt sein wird, wenn dies für die „Rechtsfortbildung“ von Bedeutung ist .

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